AGB Geburtsvorbereitungskurse

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kurse zur Geburtsvorbereitung (max. 14 Zeitstunden) durch die Hebamme, werden von der Krankenkasse grundsätzlich übernommen. Die Kursstunden der schwangeren Kursteilnehmerin, bei denen diese anwesend war, werden nach dem Hebammenhilfevertrag (Gebührenverordnung nach §134a SGB V) mit der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse der Frau abgerechnet und somit von dieser gezahlt.

Die meisten Kassen erstatten auch die Partner*innengebühr oder Anteile davon.

Um die von uns erhobene Pauschale von 150€ (ab Kursbeginn 30.03.26) bei der Krankenkasse einreichen zu können, wird am Ende des Kurses eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt (digital).

 Der Platz ist dann gesichert, wenn das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und zurückgesendet wurde und nach Versendung der Bestätigungsemail von der Hebamme (ggf. im Spam-Ordner schauen), die Partner*innengebühr innerhalb einer Woche überwiesen wird und max. 10 Werktage nach Anmeldung auf dem Konto eingegangen ist.

Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme, die in Anspruch genommenen Kursstunden (11,40€/60 Min.), direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab.

Bei privat Versicherten ist der gesamte Rechnungsbetrag (bei 1,8- fachem Satz in RLP = 246,24€) zu überweisen. Sie erhalten eine Rechnung über die anwesenden Stunden und reichen diese zur Erstattung bei der Krankenkasse ein.

Versäumen Kursteilnehmer/-innen einzelne Stunden, behält die Hebamme den Gebührenanspruch, wenn die Inhalte der verpassten Stunde in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden. Nach Position 4010X der Gebührenverordnung besteht außerdem die Möglichkeit seitens der Hebamme Kursstunden in Form von Selbstlerneinheiten abzurechnen.

Eine Abmeldung, sowohl bei einzelnen Stunden oder für den gesamten Kurs, ist eine Abmeldung in Schriftform (per E-Mail) erforderlich.

Wenn der/die Kursteilnehmer/-in den Geburtsvorbereitungskurs nicht antreten kann, muss dies 30 Tage vor Kursbeginn der Hebamme mitgeteilt werden, um somit den Platz anderweitig besetzen zu können.

Bei Abmeldung bis 30 Tage vor Kursbeginn erfolgt keine Berechnung der Kosten, bei Abmeldung bis 14 Tage vor Kursbeginn fallen 50% des oben genannten Betrages an und bei späterer Abmeldung wird der Betrag in voller Höhe berechnet. Kann der Platz auch kurzfristig noch anders vergeben werden, fallen keine Kosten kann.

Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf (v.a. bei Krankheit) kurzfristig abzusagen und auf einen neuen Termin zu verlegen. Auch die Abwesenheit bei der Ersatzstunde kann nicht erstattet werden.

Darüber hinaus behält sich die Hebamme vor, den Kurs bei Notwendigkeit (Pandemie, Krankheit) ggf. digital/ in Kombination (online und präsent) anzubieten. Eine Anmeldung ist zu allen Formen verbindlich.

Sollte der Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen Gründen nicht stattfinden, wird die Partner*innengebühr in voller Höhe zurückerstattet.

 

Stand Oktober 2025